Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1-6 eine sog. Notbetreuung an.
Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören und die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und geben es in der Schule ab. Das Sektretariat ist montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt.

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Bitte teilen Sie uns die Notwendigkeit einer Betreuung so früh wie möglich mit und weisen Sie diese nach.

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