Erweiterte Notbetreuung
Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1-6 eine sog. Notbetreuung an. Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und […]